Aktuelles
1.1.2026
Solarpflicht für Neubauten in NRW
Ab dem 1. Januar 2026 sind in Nordrhein-Westfalen Photovoltaikanlagen auf allen Neubauten Pflicht. Auf privat genutzten Häusern müssen mindestens 60 Prozent der geeigneten Dachfläche mit PV ausgestattet sein. Bei gewerblichen Gebäuden soll in der Regel die gesamte Dachfläche genutzt werden. Die Solarpflicht kann auch bei größeren Dachsanierungen greifen, wenn mehr als die Hälfte der Fläche erneuert wird. Ausnahmen gelten für Dächer, die statisch ungeeignet sind oder unter Denkmalschutz stehen.
19.12.2025
Förderprogramm „Jung kauft alt“ mit besseren Bedingungen
Seit Ende 2024 gibt es das KfW-Förderprogramm „Jung kauft Alt“. Es richtet sich an Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind und niedrigem bis mittlerem Einkommen. Für den Kauf einer Bestandsimmobilie mit schlechter Energieeffizienz (Klasse F, G oder H) bekommen sie einen besonders günstigen Kredit bei der KfW-Bank. Bedingung ist, dass das Haus selbst bewohnt wird und innerhalb von 4,5 Jahren zu einem Effizienzhaus saniert wird.
Die Kriterien dafür wurden bereits im Oktober 2025 angepasst: Statt Effizienzhaus-Klasse 70 (EH 70) ist jetzt etwa nur noch Klasse 85 (EH 85) sowie eine Heizung auf Basis erneuerbarer Energien erforderlich. Außerdem wurden die Zinssätze gesenkt: So liegt der Sollzins bei einer Laufzeit von 35 Jahren und einer Zinsbindung von 10 Jahren nun bei 0,95 % (statt 1,71 %). Der Kredit gilt nur für den Hauskauf, für die Sanierung selbst stehen aber weitere günstige KfW-Kredite zur Verfügung.
16.12.2025
Effizienzhaus 55-Plus-Förderung startet
Seit Dienstag, 16.12., können Anträge für die zeitlich befristete Effizienzhaus 55-Plus-Förderung mit 100 Prozent Erneuerbaren Energien gestellt werden. Die Förderung erfolgt mittels zinsverbilligter KfW-Kredite. Der Zinssatz für ein Darlehen mit 35 Jahren Laufzeit und 10 Jahren Zinsbindung liegt zum Start bei 2,84 Prozent effektiv. Annuitätische Darlehen mit 10 Jahren Laufzeit und 10 Jahren Zinsbindung gibt es am 16. Dezember 2025 zu einem Zinssatz von rund 1,94 Prozent effektiv. Mehr>>
4.12.2025
Der Bundestag hat am Donnerstag (4.12.2025) das Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermie, Wärmepumpen und Wärmespeichern (GeoBG) verabschiedet.
Damit werden insbesondere auch Großwärmepumpen unter ein überragendes öffentliches Interesse gestellt. Zusammen mit bereits getroffenen Beschlüssen zum Wasserhaushaltsgesetz und zu Bergrecht ist das GeoBG dazu geeignet, Genehmiggugnsverfahren für Projekte zur Dekabornisierung der Wärmenetz und Prozesswärme zu entbürokratisieren und zu beschleunigen.
1.12.2025
Welche Voraussetzungen müssen zur Förderung einer Luft-Luft-Wärmepumpe (Klimaanlage) erfüllt sein?
Das entscheidende Kriterium für die Förderfähigkeit einer Luft-Luft-Wärmepumpe ist die Jahreszeitbedingte Raumheizungsenergieeffizienz ƞs (= ETAs). Diese muss für förderfähige Geräte bei durchschnittlichen Klimaverhältnissen mindestens folgende Werte erreichen:
Luft-Luft-Wärmepumpe:
≤ 12 kW:
ƞs ≥ 181 % | SCOP ≥ 4,6
> 12 kW:
ƞs ≥ 150 % | SCOP ≥ 3,7
Ein weiteres Kriterium ist das Alter des Gebäudes in dem die Anlage installiert wird. Da nur Sanierungen gefördert werden, muss das Gebäude mindestens 5 Jahre alt sein (ab Datum des Bauantrags/ der Bauanzeige).
Weitere Voraussetzungen, die zur Förderung einer Luft-Luft-Wärmepumpe (Klimaanlage) zu erfüllen sind:
Netzdienlichkeit: alle förderfähigen Wärmepumpen müssen netzdienlich betrieben werden können. Die Anforderungen für Luft-Luft Wärmepumpen sind hier beschrieben: Anforderungen_Netzdienlichkeit .
Wärmemengenmessung: Alle förderfähigen Wärmepumpen müssen die erzeugten Wärmemengen messen.
Hydraulischer Abgleich: Da bei luftgeführten Wärmepumpen kein hydraulischer Abgleich möglich ist, muss über die Fachunternehmererklärung bestätigt werden, dass die Luftvolumenströme gemäß den rechnerisch ermittelten Einstellwerten einreguliert wurden.
17.11.2025
Comeback der KfW-55-Förderung
Für eine Reihe von Bauherrinnen und Bauherren eröffnet sich bald eine zweite Chance: Die Bundesregierung will den Wohnungsbau wieder ankurbeln – und stellt dafür eine größere Summe für eine bereits eingestellte Förderung parat, die jetzt reaktiviert wird. 800 Millionen Euro sollen ab Mitte Dezember wieder in energieeffiziente Neubauten nach Standard KfW-55 fließen.
Die Ampelkoalition hatte diese Förderung 2022 mit dem Argument abgeschafft, dieser Energiestandard habe sich längst auf dem Markt durchgesetzt. Fortan wurde vor allem der strengere und teurere Energieeffizienzhaus-40-Standard gefördert.
10.11.2025
Wärmepumpen im Altbau
Das Frauenhoferinstitut hat Effizienz und Betriebsverhalten bei nachgerüsteten Wärmepumpen im Altbau untersucht und sich mit gängigen Vorurteilen beschäftigt wie z.B. das Wärmepumpen im Altbau nur mit Fussbodenheizung eingesetzt werden können.
https://www.ise.fraunhofer.de/de/forschungsprojekte/wp-qs-im-bestand.html
9.11.2025
Die Bundesregierung hält an Zuschüssen für Wärmepumpen fest. Ab 2026 gelten aber neue Förderregelungen. Manche Wärmepumpen fallen dann komplett durchs Raster.
Zum Jahreswechsel verschärfen sich jedoch die technischen Anforderungen. So müssen Außenluft-Wärmepumpen künftig 10 Dezibel unter dem gesetzlichen Geräuschgrenzwert liegen, um förderfähig zu bleiben. Dadurch soll die Lärmbelastung in Wohngebieten sinken.
5.9.2025
Wäremepumpenförderung soll gekürzt werden
12.8.2025
Solarfördermittel Erftstadt
Rhein-Erft-Kreis: Das kreiseigene Förderprogramm „Energieoffensive“ ist am 12. August 2025 geschlossen worden. Grund ist, dass die für das laufende Jahr bereitgestellte Fördersumme vollständig ausgeschöpft ist. Beabsichtigt ist jedoch, das Förderprogramm zu Beginn des Jahres 2026 wieder zu öffnen. Voraussichtlich besteht ab dem 05.01.2026, ab 8.00 Uhr, die Möglichkeit, über das Bürgerportal digitale Anträge zu stellen. Der Zeitpunkt wird in Presse, sozialen Medien und auf der Internetseite des Rhein-Erft-Kreises zuvor bekanntgegeben. Für das Jahr 2026 steht ebenfalls eine Fördersumme von 1 Mio. EUR bereit.
15.7.2025
Bundesrat beschließt Gesetz zur Umsetzung der RED III und ebnet schnelleren Genehmigungsverfahren bei erneuerbaren Energien den Weg
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 11. Juli dem Entwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der Novelle der Erneuerbare-Energien-Richtlinie 2023/2413 (RED III) zugestimmt. Damit wird die Energiewende beschleunigt, Wirtschaft und Kommunen erhalten Planungssicherheit und die Belange der Umwelt bleiben gewahrt. Mehr>>
5.6.2025
Köln: Ab dem 5. Juni 2025 können Förderanträge für zwei neue Förderprogramme eingereicht werden (Photovoltaik und Batteriespeicher). Die Antragstellung ist ausschließlich über das Online-Förderportal möglich.
1.4.2025
BAFA Förderung
Ab dem 1. April 2025 tritt eine bedeutende Änderung in der Abwicklung der BAFA-Förderung für Energieberatungen in Kraft. Die sogenannte Zahlungsermächtigung wird abgeschafft, was direkte Auswirkungen auf den Zahlungsprozess hat.
Bisher konnten wir als Energieberater für Wohngebäude die Abrechnung der BAFA-Förderung für Sie übernehmen. Das bedeutet, Sie haben lediglich Ihren Eigenanteil gezahlt, und wir haben die Förderanträge bei der BAFA gestellt und den Förderbetrag direkt erhalten.
Ab dem 1. April 2025 wird dieses Verfahren geändert:
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Direkte Auszahlung an Beratungsempfänger: Die BAFA-Förderung für Energieberatung wird ausschließlich auf das Konto des Beratungsempfängers ausgezahlt. Eine direkte Zahlung der Fördermittel an den Energieberater ist nicht mehr möglich.
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Vollständige Vorauszahlung: Sie als Hausbesitzer oder Wohnungseigentümer begleichen zunächst die gesamte Rechnung für die Energieberatungsdienstleistungen. Nach Einreichung des Verwendungsnachweises erhalten Sie den förderfähigen Betrag direkt von der BAFA zurück.
23.12.2024