Aktuelles
17.4.2026
GEG soll durch GMG ersetzt werden
Das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG), dessen Eckpunkte die Bundesregierung im Februar 2026 vorgestellt hat, soll das aktuelle Gebäudeenergiegesetz (GEG), das oft als „Heizungsgesetz“ bezeichnet wird, ablösen. Ziel ist es, die 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien beim Einbau neuer Heizungen abzuschaffen und stattdessen auf mehr Technologieoffenheit, Wahlfreiheit und weniger bürokratische Auflagen zu setzen.
Hier sind die wichtigsten Punkte der geplanten Neuregelung (Stand: März/April 2026):
- Wegfall der 65%-Regel: Die strikte Vorgabe, dass neue Heizungen ab 2026/2028 zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, soll entfallen.
- Wahlfreiheit beim Heizungstausch: Eigentümer sollen wieder frei zwischen verschiedenen Heizsystemen wählen können, darunter Wärmepumpen, Gasheizungen, Ölheizungen, Hybridanlagen oder Biomasse.
- „Biotreppe“ und Grüngasquote: Anstelle der 65%-Quote ist eine stufenweise Beimischung von Biogas oder grünem Wasserstoff vorgesehen („Biotreppe“), die ab 2029 (teilweise ab 2026) verpflichtend sein soll.
- Fokus auf Modernisierung: Das GMG zielt darauf ab, den Sanierungsstau durch flexiblere Vorgaben zu lösen, wobei der Einbau von Gas- und Ölheizungen unter bestimmten Rahmenbedingungen weiterhin erlaubt bleibt.
- Zeitplan: Ein Kabinettsentwurf war für Frühjahr 2026 geplant, mit dem Ziel, das Gesetz noch vor dem 1. Juli 2026 in Kraft treten zu lassen.
20.3.2026
Höhere Kosten für Gas und Streichung der Solarförderung
Die Eckpunkte des Gebäudemodernisierungsgesetzes können Verbraucher in die Heizkostenfalle treiben. So drohen die Kosten für den Betrieb einer Gasheizung von heute 11 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) auf rund 15 ct/kWh im Jahr 2029 und auf mehr als 25 ct/kWh im Jahr 2040 anzusteigen. Gründe hierfür sind steigende Netzentgelte und CO2-Preise sowie höhere Kosten für einen wachsenden Biomethananteil.
Im Gleichen Zug sollen die Einspeisevergütungen für Solaranlagen bis 25 kWp gestrichen werden.
Wer seine Energiekosten die nächsten Jahre niedrig halten möchte, sollte sich also zeitnah um die Anschaffung einer Solaranlage Gedanken machen.
18.2.2026
BMWSB informiert: Förderprogramme für Neubau, Eigentumserwerb und Genossenschaften
https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2026/02/Bilanz_Foerderprogramme.html
1.1.2026
Solarpflicht für Neubauten in NRW
Ab dem 1. Januar 2026 sind in Nordrhein-Westfalen Photovoltaikanlagen auf allen Neubauten Pflicht. Auf privat genutzten Häusern müssen mindestens 60 Prozent der geeigneten Dachfläche mit PV ausgestattet sein. Bei gewerblichen Gebäuden soll in der Regel die gesamte Dachfläche genutzt werden. Die Solarpflicht kann auch bei größeren Dachsanierungen greifen, wenn mehr als die Hälfte der Fläche erneuert wird. Ausnahmen gelten für Dächer, die statisch ungeeignet sind oder unter Denkmalschutz stehen.
19.12.2025
Förderprogramm „Jung kauft alt“ mit besseren Bedingungen
Seit Ende 2024 gibt es das KfW-Förderprogramm „Jung kauft Alt“. Es richtet sich an Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind und niedrigem bis mittlerem Einkommen. Für den Kauf einer Bestandsimmobilie mit schlechter Energieeffizienz (Klasse F, G oder H) bekommen sie einen besonders günstigen Kredit bei der KfW-Bank. Bedingung ist, dass das Haus selbst bewohnt wird und innerhalb von 4,5 Jahren zu einem Effizienzhaus saniert wird.
Die Kriterien dafür wurden bereits im Oktober 2025 angepasst: Statt Effizienzhaus-Klasse 70 (EH 70) ist jetzt etwa nur noch Klasse 85 (EH 85) sowie eine Heizung auf Basis erneuerbarer Energien erforderlich. Außerdem wurden die Zinssätze gesenkt: So liegt der Sollzins bei einer Laufzeit von 35 Jahren und einer Zinsbindung von 10 Jahren nun bei 0,95 % (statt 1,71 %). Der Kredit gilt nur für den Hauskauf, für die Sanierung selbst stehen aber weitere günstige KfW-Kredite zur Verfügung.
16.12.2025
Effizienzhaus 55-Plus-Förderung startet
Seit Dienstag, 16.12., können Anträge für die zeitlich befristete Effizienzhaus 55-Plus-Förderung mit 100 Prozent Erneuerbaren Energien gestellt werden. Die Förderung erfolgt mittels zinsverbilligter KfW-Kredite. Der Zinssatz für ein Darlehen mit 35 Jahren Laufzeit und 10 Jahren Zinsbindung liegt zum Start bei 2,84 Prozent effektiv. Annuitätische Darlehen mit 10 Jahren Laufzeit und 10 Jahren Zinsbindung gibt es am 16. Dezember 2025 zu einem Zinssatz von rund 1,94 Prozent effektiv. Mehr>>
4.12.2025
Der Bundestag hat am Donnerstag (4.12.2025) das Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermie, Wärmepumpen und Wärmespeichern (GeoBG) verabschiedet.
Damit werden insbesondere auch Großwärmepumpen unter ein überragendes öffentliches Interesse gestellt. Zusammen mit bereits getroffenen Beschlüssen zum Wasserhaushaltsgesetz und zu Bergrecht ist das GeoBG dazu geeignet, Genehmiggugnsverfahren für Projekte zur Dekabornisierung der Wärmenetz und Prozesswärme zu entbürokratisieren und zu beschleunigen.
1.12.2025
Welche Voraussetzungen müssen zur Förderung einer Luft-Luft-Wärmepumpe (Klimaanlage) erfüllt sein?
Das entscheidende Kriterium für die Förderfähigkeit einer Luft-Luft-Wärmepumpe ist die Jahreszeitbedingte Raumheizungsenergieeffizienz ƞs (= ETAs). Diese muss für förderfähige Geräte bei durchschnittlichen Klimaverhältnissen mindestens folgende Werte erreichen:
Luft-Luft-Wärmepumpe:
≤ 12 kW:
ƞs ≥ 181 % | SCOP ≥ 4,6
> 12 kW:
ƞs ≥ 150 % | SCOP ≥ 3,7
Ein weiteres Kriterium ist das Alter des Gebäudes in dem die Anlage installiert wird. Da nur Sanierungen gefördert werden, muss das Gebäude mindestens 5 Jahre alt sein (ab Datum des Bauantrags/ der Bauanzeige).
Weitere Voraussetzungen, die zur Förderung einer Luft-Luft-Wärmepumpe (Klimaanlage) zu erfüllen sind:
Netzdienlichkeit: alle förderfähigen Wärmepumpen müssen netzdienlich betrieben werden können. Die Anforderungen für Luft-Luft Wärmepumpen sind hier beschrieben: Anforderungen_Netzdienlichkeit .
Wärmemengenmessung: Alle förderfähigen Wärmepumpen müssen die erzeugten Wärmemengen messen.
Hydraulischer Abgleich: Da bei luftgeführten Wärmepumpen kein hydraulischer Abgleich möglich ist, muss über die Fachunternehmererklärung bestätigt werden, dass die Luftvolumenströme gemäß den rechnerisch ermittelten Einstellwerten einreguliert wurden.
17.11.2025
Comeback der KfW-55-Förderung
Für eine Reihe von Bauherrinnen und Bauherren eröffnet sich bald eine zweite Chance: Die Bundesregierung will den Wohnungsbau wieder ankurbeln – und stellt dafür eine größere Summe für eine bereits eingestellte Förderung parat, die jetzt reaktiviert wird. 800 Millionen Euro sollen ab Mitte Dezember wieder in energieeffiziente Neubauten nach Standard KfW-55 fließen.
Die Ampelkoalition hatte diese Förderung 2022 mit dem Argument abgeschafft, dieser Energiestandard habe sich längst auf dem Markt durchgesetzt. Fortan wurde vor allem der strengere und teurere Energieeffizienzhaus-40-Standard gefördert.
10.11.2025
Wärmepumpen im Altbau
Das Frauenhoferinstitut hat Effizienz und Betriebsverhalten bei nachgerüsteten Wärmepumpen im Altbau untersucht und sich mit gängigen Vorurteilen beschäftigt wie z.B. das Wärmepumpen im Altbau nur mit Fussbodenheizung eingesetzt werden können.
https://www.ise.fraunhofer.de/de/forschungsprojekte/wp-qs-im-bestand.html
9.11.2025
Die Bundesregierung hält an Zuschüssen für Wärmepumpen fest. Ab 2026 gelten aber neue Förderregelungen. Manche Wärmepumpen fallen dann komplett durchs Raster.
Zum Jahreswechsel verschärfen sich jedoch die technischen Anforderungen. So müssen Außenluft-Wärmepumpen künftig 10 Dezibel unter dem gesetzlichen Geräuschgrenzwert liegen, um förderfähig zu bleiben. Dadurch soll die Lärmbelastung in Wohngebieten sinken.
12.8.2025
Solarfördermittel Erftstadt
Rhein-Erft-Kreis: Das kreiseigene Förderprogramm „Energieoffensive“ ist am 12. August 2025 geschlossen worden. Grund ist, dass die für das laufende Jahr bereitgestellte Fördersumme vollständig ausgeschöpft ist. Beabsichtigt ist jedoch, das Förderprogramm zu Beginn des Jahres 2026 wieder zu öffnen. Voraussichtlich besteht ab dem 05.01.2026, ab 8.00 Uhr, die Möglichkeit, über das Bürgerportal digitale Anträge zu stellen. Der Zeitpunkt wird in Presse, sozialen Medien und auf der Internetseite des Rhein-Erft-Kreises zuvor bekanntgegeben. Für das Jahr 2026 steht ebenfalls eine Fördersumme von 1 Mio. EUR bereit.
5.6.2025
Köln: Ab dem 5. Juni 2025 können Förderanträge für zwei neue Förderprogramme eingereicht werden (Photovoltaik und Batteriespeicher). Die Antragstellung ist ausschließlich über das Online-Förderportal möglich.
23.12.2024