Aktuelles

17.11.2025

Comeback der KfW-55-Förderung

Für eine Reihe von Bauherrinnen und Bauherren eröffnet sich bald eine zweite Chance: Die Bundesregierung will den Wohnungsbau wieder ankurbeln – und stellt dafür eine größere Summe für eine bereits eingestellte Förderung parat, die jetzt reaktiviert wird. 800 Millionen Euro sollen ab Mitte Dezember wieder in energieeffiziente Neubauten nach Standard KfW-55 fließen.

Die Ampelkoalition hatte diese Förderung 2022 mit dem Argument abgeschafft, dieser Energiestandard habe sich längst auf dem Markt durchgesetzt. Fortan wurde vor allem der strengere und teurere Energieeffizienzhaus-40-Standard gefördert.

 

10.11.2025

Wärmepumpen im Altbau

Das Frauenhoferinstitut hat Effizienz und Betriebsverhalten bei nachgerüsteten Wärmepumpen im Altbau untersucht und sich mit gängigen Vorurteilen beschäftigt wie z.B. das Wärmepumpen im Altbau nur mit Fussbodenheizung eingesetzt werden können.

https://www.ise.fraunhofer.de/de/forschungsprojekte/wp-qs-im-bestand.html

 

9.11.2025

Die Bundesregierung hält an Zuschüssen für Wärmepumpen fest. Ab 2026 gelten aber neue Förderregelungen. Manche Wärmepumpen fallen dann komplett durchs Raster.

Zum Jahreswechsel verschärfen sich jedoch die technischen Anforderungen. So müssen Außenluft-Wärmepumpen künftig 10 Dezibel unter dem gesetzlichen Geräuschgrenzwert liegen, um förderfähig zu bleiben. Dadurch soll die Lärmbelastung in Wohngebieten sinken.

https://www.chip.de/news/haushalt-garten/waermepumpen-aus-ab-2026-hier-gibt-es-keine-foerderung-mehr_fa581339-42ac-4769-982c-04bd40abebbc.html

 

5.9.2025

Wäremepumpenförderung soll gekürzt werden

CSU Chef Söder fordert: Die Wärmepumpenförderung solle „um mindestens 50 % gekürzt werden, wenn nicht mehr". Gleichzeitig heißt es, das wir „auf großem Fuß gelebt“ hätten, so Merz am letzten Parteitag. https://www.handelsblatt.com/.../kommen.../100150393.html...
Jetzt handeln lohnt sich. Die aktuelle Förderung von bis zu 70 % der Investitionskosten gilt noch, aber niemand weiß, wie lange. Wer jetzt investiert, sichert sich die maximale Unterstützung und bis zu 36 Monate Zeit für die Umsetzung – ganz ohne Druck.

 

12.8.2025

Solarfördermittel Erftstadt

Rhein-Erft-Kreis: Das kreiseigene Förderprogramm „Energieoffensive“ ist am 12. August 2025 geschlossen worden. Grund ist, dass die für das laufende Jahr bereitgestellte Fördersumme vollständig ausgeschöpft ist. Beabsichtigt ist jedoch, das Förderprogramm zu Beginn des Jahres 2026 wieder zu öffnen. Voraussichtlich besteht ab dem 05.01.2026, ab 8.00 Uhr, die Möglichkeit, über das Bürgerportal digitale Anträge zu stellen. Der Zeitpunkt wird in Presse, sozialen Medien und auf der Internetseite des Rhein-Erft-Kreises zuvor bekanntgegeben. Für das Jahr 2026 steht ebenfalls eine Fördersumme von 1 Mio. EUR bereit.

 

15.7.2025

Bundesrat beschließt Gesetz zur Umsetzung der RED III und ebnet schnelleren Genehmigungsverfahren bei erneuerbaren Energien den Weg

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 11. Juli dem Entwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der Novelle der Erneuerbare-Energien-Richtlinie 2023/2413 (RED III) zugestimmt. Damit wird die Energiewende beschleunigt, Wirtschaft und Kommunen erhalten Planungssicherheit und die Belange der Umwelt bleiben gewahrt. Mehr>>

5.6.2025

Köln: Ab dem 5. Juni 2025 können Förderanträge für zwei neue Förderprogramme eingereicht werden (Photovoltaik und Batteriespeicher). Die Antragstellung ist ausschließlich über das Online-Förderportal möglich. 

https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/klima-umwelt-tiere/klima/photovoltaik-klimafreundliches-wohnen

 

1.4.2025

BAFA Förderung

Ab dem 1. April 2025 tritt eine bedeutende Änderung in der Abwicklung der BAFA-Förderung für Energieberatungen in Kraft. Die sogenannte Zahlungsermächtigung wird abgeschafft, was direkte Auswirkungen auf den Zahlungsprozess hat.

Bisher konnten wir als Energieberater für Wohngebäude die Abrechnung der BAFA-Förderung für Sie übernehmen. Das bedeutet, Sie haben lediglich Ihren Eigenanteil gezahlt, und wir haben die Förderanträge bei der BAFA gestellt und den Förderbetrag direkt erhalten.

Ab dem 1. April 2025 wird dieses Verfahren geändert:

  • Direkte Auszahlung an Beratungsempfänger: Die BAFA-Förderung für Energieberatung wird ausschließlich auf das Konto des Beratungsempfängers ausgezahlt. Eine direkte Zahlung der Fördermittel an den Energieberater ist nicht mehr möglich.

  • Vollständige Vorauszahlung: Sie als Hausbesitzer oder Wohnungseigentümer begleichen zunächst die gesamte Rechnung für die Energieberatungsdienstleistungen. Nach Einreichung des Verwendungsnachweises erhalten Sie den förderfähigen Betrag direkt von der BAFA zurück.

 

23.12.2024

Wie hoch ist die steuerliche Förderung für energetische Sanierungen? Über drei Jahre verteilt können 20 Prozent der Kosten der energetischen Maßnahme steuerlich abgesetzt werden. Die Höchstsumme der Förderung beträgt 40.000 Euro pro Wohnobjekt.

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Nachhaltigkeitsstrategie/steuerliche-foerderung-energetischer-gebaeudesanierungen.html#:~:text=Wie%20hoch%20ist%20die%20steuerliche,betr%C3%A4gt%2040.000%20Euro%20pro%20Wohnobjekt.