Aktuelles

5.9.2025

Wäremepumpenförderung soll gekürzt werden

CSU Chef Söder fordert: Die Wärmepumpenförderung solle „um mindestens 50 % gekürzt werden, wenn nicht mehr". Gleichzeitig heißt es, das wir „auf großem Fuß gelebt“ hätten, so Merz am letzten Parteitag. https://www.handelsblatt.com/.../kommen.../100150393.html...
Jetzt handeln lohnt sich. Die aktuelle Förderung von bis zu 70 % der Investitionskosten gilt noch, aber niemand weiß, wie lange. Wer jetzt investiert, sichert sich die maximale Unterstützung und bis zu 36 Monate Zeit für die Umsetzung – ganz ohne Druck.

 

12.8.2025

Solarfördermittel ausgeschöpft

Rhein-Erft-Kreis: Das kreiseigene Förderprogramm „Energieoffensive“ ist am 12. August 2025 geschlossen worden. Grund ist, dass die für das laufende Jahr bereitgestellte Fördersumme vollständig ausgeschöpft ist. Über das Bürgerportal können daher keine weiteren Anträge mehr gestellt werden.

BAFA Energietag

02.10.2025

Am 02. Oktober 2025 findet der BAFA Energietag in Frankfurt am Main statt. Alle Interessierten sind eingeladen vor Ort oder über den Live-Stream online teilzunehmen. Jetzt anmelden>>

 

15.7.2025

Bundesrat beschließt Gesetz zur Umsetzung der RED III und ebnet schnelleren Genehmigungsverfahren bei erneuerbaren Energien den Weg

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 11. Juli dem Entwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der Novelle der Erneuerbare-Energien-Richtlinie 2023/2413 (RED III) zugestimmt. Damit wird die Energiewende beschleunigt, Wirtschaft und Kommunen erhalten Planungssicherheit und die Belange der Umwelt bleiben gewahrt. Mehr>>

5.6.2025

Köln: Ab dem 5. Juni 2025 können Förderanträge für zwei neue Förderprogramme eingereicht werden (Photovoltaik und Batteriespeicher). Die Antragstellung ist ausschließlich über das Online-Förderportal möglich. 

https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/klima-umwelt-tiere/klima/photovoltaik-klimafreundliches-wohnen

 

1.4.2025

BAFA Förderung

Ab dem 1. April 2025 tritt eine bedeutende Änderung in der Abwicklung der BAFA-Förderung für Energieberatungen in Kraft. Die sogenannte Zahlungsermächtigung wird abgeschafft, was direkte Auswirkungen auf den Zahlungsprozess hat.

Bisher konnten wir als Energieberater für Wohngebäude die Abrechnung der BAFA-Förderung für Sie übernehmen. Das bedeutet, Sie haben lediglich Ihren Eigenanteil gezahlt, und wir haben die Förderanträge bei der BAFA gestellt und den Förderbetrag direkt erhalten.

Ab dem 1. April 2025 wird dieses Verfahren geändert:

  • Direkte Auszahlung an Beratungsempfänger: Die BAFA-Förderung für Energieberatung wird ausschließlich auf das Konto des Beratungsempfängers ausgezahlt. Eine direkte Zahlung der Fördermittel an den Energieberater ist nicht mehr möglich.

  • Vollständige Vorauszahlung: Sie als Hausbesitzer oder Wohnungseigentümer begleichen zunächst die gesamte Rechnung für die Energieberatungsdienstleistungen. Nach Einreichung des Verwendungsnachweises erhalten Sie den förderfähigen Betrag direkt von der BAFA zurück.

 

23.12.2024

Wie hoch ist die steuerliche Förderung für energetische Sanierungen? Über drei Jahre verteilt können 20 Prozent der Kosten der energetischen Maßnahme steuerlich abgesetzt werden. Die Höchstsumme der Förderung beträgt 40.000 Euro pro Wohnobjekt.

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Nachhaltigkeitsstrategie/steuerliche-foerderung-energetischer-gebaeudesanierungen.html#:~:text=Wie%20hoch%20ist%20die%20steuerliche,betr%C3%A4gt%2040.000%20Euro%20pro%20Wohnobjekt.