Energieausweis
Der Energieausweis ist ein Dokument, das Daten zur Energieeffizienz und zu den anfallenden Energiekosten eines Gebäudes liefert. Er soll potenziellen Käufern und Mietern Informationen über die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes sowie praktische Hinweise zu deren Verbesserung liefern.

Wann ist ein Energieausweis für Wohngebäude erforderlich und wann nicht?
Benötigt ein Neubau einen Energieausweis?
Für einen Neubau sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet einen Energieausweis vorzulegen, wenn die zuständige Behörde dies verlangt. Ausgenommen sind hierbei Gebäude mit einer Nutzfläche von weniger als 50 m².
Energieausweis bei einem Verkauf oder Vermietung?
Ein Energieausweis ist bei einem Verkauf oder einer Vermietung eines Wohngebäudes erforderlich, einschließlich wenn das Wohngebäude Modernisierungs- oder Sanierungsbedürftigkeit ist. Der Energieausweis ist nicht erforderlich, wenn die Immobilie für den Abriss bestimmt ist.
Ist ein Energieausweis bei einer Sanierung notwendig?
Ein Energieausweis ist bei Sanierungen notwendig, sofern im Rahmen eines Sanierungsvorhabens Fördermittel beantragt werden möchten.
Ist ein Energieausweis bei Baudenkmälern notwendig?
Wenn ein Gebäude unter Denkmalschutz steht, besteht gemäß § 79 Absatz 4 GEG keine Pflicht, einen Energieausweis vorzulegen. Das bedeutet, dass der Eigentümer eines solchen Gebäudes beim Verkauf oder bei einer neuen Vermietung keinen Energieausweis vorlegen muss.
Welche Arten von Energieausweisen gibt es?
- Bedarfsausweis
- basiert auf Baujahr, Gebäudehülle & Anlagentechnik
- für Altbauten ohne Verbrauchsdaten erforderlich
- Verbrauchsausweis
- basiert auf realem Heizenergieverbrauch der letzten 3 Jahre
- zulässig bei neueren oder bereits genutzten Gebäuden
Woher weiß ich, ob ich einen Verbrauchs- oder einen Bedarfsausweis benötige?
Baujahr bis 1977 | Baujahr ab 1978 | Neubau | |||
Bis zu 4 Wohneinheiten | Bedarfsausweis* | freie Wahl | Bedarfsausweis | ||
ab 5 Wohneinheiten | freie Wahl | freie Wahl | Bedarfsausweis |
* Wenn Ihr Gebäude die Normen der Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllt oder übertrifft, benötigen Sie nur einen Verbrauchsausweis.